Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Der Pop Up Markt wird von der High Vision Optik GmbH, Markt 2, 07545 Gera (nachfolgend „Veranstalter") veranstaltet. Ansprechpartner ist Sebastian John, [email protected].

2. Ort und Zeit

Der Pop Up Markt findet am 04.07.2026 in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr auf dem Marktplatz in Gera statt.

3. Kosten

Alle Entgelte verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

4. Teilnehmer

Jeder Teilnehmer bzw. Verkäufer muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die angebotenen Produkte müssen überwiegend vom Teilnehmenden selbst hergestellt oder entworfen sein. Reiner Weiterverkauf von industriell hergestellter oder importierter Massenware/Handelsware ist nicht vorgesehen. Teilnehmen darf jeder, der Produkte in Kleinserien, Handgemachtes, Kreatives, Workshops, Kulinarisches, Mitmachaktionen, Selbsterzeugtes sowie Dekoration und Interieur zum Verkauf auf eigene Rechnung anbietet.

Es dürfen sowohl Teilnehmer mit Gewerbeschein, Reisegewerbe, Freiberufler als auch Privatpersonen ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.

5. Standbuchung

Die verbindliche Standbuchung erfolgt erst durch die Bestätigung des Anmeldeformulars durch den Veranstalter. Die Bestätigung erfolgt per Mail.

Das Nutzungsentgelt teilt sich wie folgt auf:

StandtypGrößePreis
Klein3 x 1,5 m65,00 EUR
Mittel3 x 3 m90,00 EUR
Gross6 x 3 m180,00 EUR
Gastronach Bedarf15,00 EUR/m²

Stromkosten werden durch eine Pauschale abgerechnet.

Das Nutzungsentgelt wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb 14 Tage fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, die Reservierung zu stornieren und den Stand anderweitig zu vergeben.

Die Veranstalter weisen den Teilnehmern einen Marktstand zu. Sollten Sie bezüglich der Lage Ihres Marktstandes besondere Anforderungen haben, melden Sie sich bitte beim Veranstalter (z.B. Strom, Gefälle, Sonne, Wünsche für den Nachbarstand). Wir versuchen alle Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine Garantie aussprechen. Ein Lageplan mit zugewiesener Standnummer wird im Vorfeld per Mail an die Teilnehmer kommuniziert.

Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter ist nach Bestätigung der Teilnahme und Zahlung des Nutzungsentgeltes zustande gekommen.

6. Absage/Stornierung

Sofern Sie die Standbuchung stornieren möchten, schicken Sie bitte eine Stornierungsanfrage per E-Mail an [email protected]. Ein Widerruf der Reservierung ist durch die Teilnehmer ohne Stornierungsgebühr bis 14 Tage vor Marktbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung kann keine Erstattung erfolgen.

Sollte der Teilnehmer/Verkäufer 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung nicht anwesend sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Standplatz anderweitig zu nutzen oder an andere Teilnehmer zu vergeben. Einzelabsprachen sind im Vorfeld möglich.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen das Marktkonzept oder die Teilnahmebedingungen vom Markt auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

7. Änderungen/Ausfall der Veranstaltung

Sollte es kurzfristig zu Änderungen im Ablauf des Pop Up Marktes kommen, werden die Teilnehmer vom Veranstalter rechtzeitig informiert.

Sollte die Veranstaltung wegen nicht vertretbaren Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, behördlichen Auflagen nicht stattfinden, so kann keine Erstattung des Nutzungsentgeltes garantiert werden.

Die Information, ob die Veranstaltung abgesagt werden muss, erfolgt spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung per E-Mail an die Teilnehmer.

8. Auf- und Abbau, Standabsicherung

Der Aufbau der Stände erfolgt zwischen 08:00 und 10:00 Uhr und muss zu Marktbeginn komplett verkaufsfertig gemacht werden. Die Zufahrt mit dem Auto ist für Auf- und Abbau möglich, danach sind außerhalb des Marktes eigenverantwortlich Parkmöglichkeiten zu suchen. Der Abbau der Stände erfolgt zwischen 18:00 und 19:30 Uhr. Während des Veranstaltungszeitraumes ist die Standabsicherung jederzeit zu gewährleisten.

Wird der Stand ohne Zustimmung des Veranstalters vor Beendigung der Veranstaltung teilweise oder ganz abgebaut, behält sich der Veranstalter vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 EUR zu erheben.

9. Untervermietung / Helfer

Eine Mitbenutzung des Standes durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Die Haftung für den Standplatz bleibt jedoch beim Teilnehmer, der den Stand gebucht hat.

10. Werbung / Presse / Fotos

Der Pop Up Markt wird im Vorfeld durch die Veranstalter beworben. Neben Aushängen, Werbeplakaten und Flyern werden auch Anzeigen sowie Internetwerbung über soziale Netzwerke geschaltet.

Mit Buchung eines Standes auf dem Pop Up Markt Gera erklären Sie sich damit einverstanden, dass während des Marktes durch die Veranstalter allgemeine Bilder und/oder Filme der Veranstaltung erstellt und für Werbezwecke durch diese verwendet werden. Bilder Rechte davor und danach sind dann bei uns.

11. Musik

Die Teilnehmer des Pop Up Marktes dürfen keine eigene Musik am Stand abspielen.

12. Abfälle, Müll und sonstige Vorschriften

Der Teilnehmer verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen, wie er sie vorgefunden hat. Die Entsorgung von Abfall und Müll ist vom Teilnehmer/Verkäufer selbständig zu organisieren. Teilnehmer sind verpflichtet, eigene Mülleimer aufzustellen und den anfallenden Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Beim Zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung gestellt.

Die Ausführung aus der Marktsatzung gelten entsprechend:

§ 6 Verkaufseinrichtungen

(1) Verkaufseinrichtungen und Marktschirme müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Oberfläche der Standplätze nicht beschädigt wird. Sie dürfen weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. Das Einschlagen von Erdnägeln ist verboten.

13. Akzeptieren der Teilnahmebedingungen

Durch das Zahlen des Nutzungsentgeltes akzeptiert der Teilnehmer alle oben aufgeführten Teilnahmebedingungen.

14. Haftungsausschluss

Das Betreten sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personenschäden, Diebstahl der Waren oder Zubehör, Verluste oder Sachbeschädigung, die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Verkäufer selbst verantwortlich. Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Dem Standinhaber wird empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen.

Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für Mindestbesucherzahlen oder den Umsatz der Verkäufer.